Teil eines Werkes 
1. Theil (1860) Schloss Hardegsen / Hermann von Maltitz
Entstehung
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Fehde hat meine Kaſſe erſchöpft, die Stadt ſoll mir fünf⸗ hundert Mark leihen!

Er blickte die Rathsherren ſo beherrſchend und drohend an, daß dieſe ihre Betroffenheit in Miene und Wort nicht zu erkennen zu geben wagten und ſtumm den Herzog an⸗ ſahen; das war ſeine Abſicht, jede Gegenrede einzuſchüchtern. Werner Roden nahm das Wort mit Ruhe und Würde. Herr, Ihr wiſſet, daß wir eine Anleihe nur mit Zuſtim⸗ mung der Gildemeiſter bewilligen dürfen, denn es iſt eine Geldſchatzung, die wir den Bürgern auferlegen müßten.

Dürfen? rief Otto, ſeinen Zorn in einem lauten Auflachen Luft machend.Wer zwingt Euch! Etwa die Bürger, deren Obrigkeit Ihr ſeid? Habt Ihr ſo wenig An⸗ ſehen und Gewalt, daß Ihr Eure Untergebenen um das fragt, was Ihr thun ſollt?

Herr verſetzte Roden mit edler Feſtigkeitdas Recht und Geſetz zwingt uns; unſre Macht liegt nur in der Aufrechthaltung des Rechtes und Statutes.

Der Bürgermeiſter hatte ſich jetzt hinreichend geſammelt, um dem Herzoge zu antworten:Alle unſere Handlungen ſind auf Vertrag, Verantwortung, Bürgſchaft und Rechts⸗ ſpruch gegründet; was wir den Bürgern an neuen Laſten auflegen, muß von den Gildevorſtehern genehmigt werden, wir können aber Rathsgelder ſelbſtſtändig zum Natzen der Stadt verwenden, wenn es auf Kauf, Pfand und Brief geſchieht. Wollt Ihr von uns. leihen, ſo bietet uns Kauf, Pfand oder Privilegium an, dann können wir es verant⸗ worten.

Otto verbarg nicht, daß er innerlich kochte; dieſe Sprache