Teil eines Werkes 
1. Theil (1860) Das Turnier zu Göttingen / von Hermann von Maltitz
Entstehung
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ſein ſollen, ihr Theilnehmer, Anführer und Schutzherr wurde.

Nur ſchwach und auf kurze Zeit hatte einſt Rudolph von Habsburg das rohe Fauſtrecht durch wiederholte und immer neu gebrochene Landfrieden zu unterdrücken ge⸗ ſucht; mit der Zeit der Kreuzzüge und Minneſänger war die edlere Blüthe des Ritterthums abgeſtorben, der Adel war in hohem Grade verwildert, und ſeine ritterliche Kraft, welche, nicht wie früher, große Kaiſer für allge⸗ meine bedeutende Unternehmungen forderten und bethä⸗ tigten, ſuchte ſich in räuberiſchen Fehden, Wegelagerungen, in einem Kampfe Aller gegen Alle, in rohen Ueberfällen und Angriffen auf Burgen, Städte und Felder zu bethä⸗ tigen und ſelbſt die beſſeren und edleren Adelsgeſchlechter, die das Leben und die Geſinnung der Raubritter nicht theilten, konnten ſich doch nicht von demſelben ungerechten und wilden Handwerk frei machen, da ſie ihre Anſprüche auf freie, adlige Selbſtſtändigkeit nur auf ein vorgebliches Befehdungsrecht ſtützen konnten, und dem Beiſpiele der Fürſten folgten, die nur durch Waffen und Gewalt zur Macht, Herrſchaſt und zum Beſitz gelangten.

Die übermüthigen Ritter würden ihre Anmaßungen noch weiter getrieben haben, wenn ſie nicht die Eiferſucht der Fürſten erregt und an dieſen einen Gegner gefunden hätten, da dieſelben nicht nur ihre Hoheitsrechte gefährdet ſahen, ſondern auch am mächtigen Adel oft Widerſtand in ihren eigenen Gelüſten der Selbſtſucht fanden. Die Städte und ihre durch Handel, Gewerbefleiß, rechtlichen Kauf und Pfandbrief ſich bereichernden Bürger, waren dem Adel beſonders Gegenſtand der übermüthigen Ge⸗

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