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fanden den Schuldbrief zu dreyhundert
Gulden unter den hinterlaſſenen Schrif⸗
ten des Verſtorbenen. Von der ganzen Geſchichte wußten ſie, da der Verſtor⸗ bene nie mit ihnen daruͤber geredet hatte, nicht ein Wort. Sie for⸗ derten nun von der armen Wittwe die ganze Summe. Die erſchrockene Frau verſicherte und betheuerte vor Gott, daß ihr verſtorbener Mann alles, bis an fuͤnfzig Gulden, abbezahlt habe. Allein alles half nichts. Der junge Bauer nannte ſie eine unverſchaͤm⸗ te Luͤgnerinn und verklagte ſie vor Gericht. Da ſie es nicht beweiſen
konnte, etwas bezahlt zu haben, ſo
wurde die ganze Schuld fuͤr guͤltig erklaͤrt. Die Erben drangen auf Be⸗ zahlung; und da die arme Maria nichts hatte, als ihr Huͤttlein mit dem Garten daran— ſo ſollte dieſes ihr kleines Eigenthum verkanft werden.


