gewöhnlich eine ganz präciſe politiſche Parteirichtung verband. So ſympatiſch ihm zum Theil das Benehmen des Nationalraths gegenüber ſeiner Frau geweſen war, hier glaubte er ihn auf einem Mangel an Muth, auf einer bedenklichen Charakterſchwäche ertappt zu haben. Es war aber jetzt nicht Zeit, Aufklärungen zu geben, und ſie ſetzten ſich.
Allmählich hatte ſich der Redner wieder Gehör zu verſchaffen vermocht, indem er einige Male mit dem Meſſer ans Glas klopfte und:„Mine liebe Herre und Schwizer!“ dazu ſagte.
Obwohl der Profeſſor nicht Juriſt war, ſo über⸗ raſchte ihn, wenn auch nicht gerade wohlthuend, doch die Originalität deſſen, was er hier hörte. Der Redner beantragte die Einführung der Civiljury, die Abſchaffung des Eides, die Emanzipation der Richter von allen Zeugenbeweiſen.
Gegen dieſe alle Rechtskunde auf den Kopf ſtellenden und alle Advokaten überflüſſig machenden„Appenzeller⸗ theorieen“, wie ſie ſich ausdrückten, traten einige „zünftige“ Advokaten theils heftig, theils ironiſch auf. Herr Fürſprech Brey, meinten ſie, ſolle ſich mit der jüngſt erfolgten Freigebung der Advokatenpraxis, die ihm geſtattet habe, ohne jede wiſſenſchaftliche Vorbil⸗ dung vom Schenkwirth zum Advokaten zu avanciren,


