und überdieß ſchienen ja die Staaten ſelbſt die Reformirten(aus übelverſtandener Vorſicht) in der letzten Zeit zu begünſtigen; ſo Manchem dieſer Konfeſſion hatten ſie Aemter und Würden ver⸗ liehen. Thaten die Staaten aber das Gegentheil, gaben ſie den Bitten der Reformirten nach, dann reizten ſie nothwendig wieder die Erbitterung der Katholiken, dann zogen ſie ſich den gerechten Vorwurf der Wortbrüchigkeit zu und hatten zu gewärtigen, daß ſich die Katholiken, beſonders in den wal⸗ loniſchen Landſchaften Artois, Hennegau u. ſ. w., welche eigentlch weiter nichts verlangten als die Erhaltung ihrer alten Provinzial⸗ und Lokal⸗Privilegien und Inſtitutionen, aus Glaubenseifer lieber mit ihren ſpaniſchen Glaubensgenoſſen ver⸗ ſöhnten, welche, gerüſtet mit Waffen und Liſt, in der Nähe ſtanden.
Unter dieſen Verhätniſſen rieth Oranien, jene Bitte zu genehmigen. Es wurde demnach im Juli zu Antwerpen ein „allgemeiner Religionsfriede“ für die Niederlande vorgeſchlagen und ein Entwurf dazu in dreißig Artikeln gemacht. Der weſentliche Inhalt derſelben war in Kürze folgender:„Alle Kränkungen und Beleidigungen, welche der Konfeſſion wegen von beiden Seiten ſeit dem Abſchluß der Pacifikation von Gent vorgefallen, ſollen als nicht geſchehen zu betrachten ſein und der Vergeſſenheit überliefert werden. Beide Konfeſſionen be⸗ ſtehen fortan ebenbürtig, frei und unangefochten nebeneinander; Jeder möge Gott nach ſeiner Ue⸗ berzeugung verehren, wenigſtens ſo lang, bis ein allge⸗ meines Concilium gehalten wird und, nach Anhörung beider Partheien, etwas Anderes beſchließt. Zum feſten Schutz und Schirm ſolcher Glaubensfreiheit ſoll die öffentliche Aus⸗ übung der römiſch⸗katholiſchen Religionin Holland und Seeland wiederhergeſtellt und ohne Kränkung von


