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Bürgſchaft dauernder Eintracht erkannt; und wie lange hatte er vergeblich dahingeſtrebt, um dieſe ſeine eigene Ueberzeugung zur allgemeinen zu machen! Erſt jetzt drang er durch, wenn auch freilich nur für den Augenblick. Katholiken und Prote⸗ ſtanten gelobten ſich wechſelſeits, ſich des Glaubens wegen nicht zu beleidigen, ſondern wechſelſeits die Freiheit der Glaubensbekenntniſſe zu beſchützen. Hielten beide Religionspartheien dies Gelöbniß wirklich, dann mußte auch die bürgerliche Freiheit der geſammten Nie⸗ derlande unantaſtbar ſein. Aber ließ es ſich wohl erwarten, daß dieſer Entſchluß auch bei den Geiſtlichen beider Religionspar⸗ theien unbedingt Billigung finden würde? Die Folge wird leider bald das Gegentheil ausweiſen.— Das dritte Moment endlich in jenem politiſchen Werke, der Abſchluß deſſelben war die Anerkennung des Erzherzogs Matthias unter jenen Bedingungen, welche die Generalſtaaten und Ora⸗ nien, unabhängig vom Einfluß der Adelsparthei, entworfen hatten. Sie betrafen im Weſentlichen folgende Punkte. Der Erzher⸗ zog ſollte dem König und den Generalſtaaten Treue ſchwören; eben⸗ ſo ſollten die Statthalter der einzelnen Provinzen, die Kriegs⸗ oberſten und Truppen für jene beide vereidigt werden,— alle, den Erzherzog mit eingeſchloſſen, zu dem höchſten Zwecke, daß die Niederlande in ihren ſämmtlichen Freiheiten, Rechten und Herkommen beſchützt und erhalten würden. Was die Re⸗ gierung betrifft, ſo ſollten die Generalſtaaten einen Staats⸗ rath zuſammenſetzen, und dem Erzherzog zur Seite geben, welcher letztere ſich nach den Beſchlüſſen deſſelben zu richten habe. In den wichtigſten Nationalangelegenheiten ſollte der Erzherzog auch nichts ohne Bewilligung der Gene⸗ ralſtaaten verfügen, welche ihrerſeits wieder ſolche Angelegen⸗ heiten zuvor den Notablen(d. i. den abgetretenen Magiſtrats⸗


