9
des Staats muß gebeſſert werden, indem es ſchlägt, und hier gilt es, das rollende Rad waͤhrend ſeines Umſchwungs aus⸗ zutauſchen. Man muß alſo für die Fortdauer der Geſellſchaft die Stüͤtze aufſuchen, die ſie von dem Naturſtaate, den man aufloͤſen will, unabhaͤngig macht.
Dieſe Stüͤtze findet ſich nicht in dem natürlichen Charakter des Menſchen, der, ſelbſtſuchtig und gewaltthatig, vielmehr auf Zerſtörung als auf Erhaltung der Geſellſchaft zielt; ſie findet ſich eben ſo wenig in ſeinem ſittlichen Charakter, der, nach der Vorausſetzung, erſt gebildet werden foll, und auf den, weil er frei iſt, und weil er nie erſcheint, von den Geſetzgeber nie gewirkt und nie mit Sicherheit gerechnet wer⸗ den könnte. Es käme alſo darauf an, von dem phyſiſchen Charakter die Willkür und von dem moraliſchen die Freiheit abzuſondern— es kaͤme darauf an, den Erſtern mit Geſetzen übereinſtimmend, den Letztern von Eindrücken abhä ngig zu machen— es käme darauf an, jenen von der Materie etwas weiter zu entfernen, dieſen ihr um etwas näher zu bringen — um einen dritten Charakter zu erzeugen, der, mit jenen beiden verwandt, von der Herrſchaft bloßer Kräfte zu der Herr⸗ ſchaft der Geſetze einen Uebergang bahnte und, ohne den mora⸗ liſchen Charakter an ſeiner Entwicklung zu verhindern, vielmehr zu einem ſinnlichen Pfand der unſichtbaren Sittlichkeit diente.
Vierter Brief.
So viel iſt gewiß: Nur das Uebergewicht eines ſolchen Charakters bei einem Volk kann eine Staatsverwandlung nach moraliſchen Principien unſchadlich machen, und auch nur ein ſolcher Charakter kann ihre Dauer verburgen. Bei Auf⸗ ſtellung eines moraliſchen Staats wird auf das Sittengeſetz


