Teil eines Werkes 
11. Band (1838)
Entstehung
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Grunde war es ihm vorzugsweiſe anvertraut worden), ſo ſtand gewoͤhnlich der groͤßte Theil der Freien, welche in dieſer Provinz anſaͤſſig waren, in ſeiner Abhaͤngigkeit. Entweder trugen ſie Guͤter von ihm zu Lehen, oder ſie mußten doch einen maͤch⸗ tigen Nachbar in ihm ſchonen, der ihnen ſchaͤdlich werden konnte. Als Richter ihrer Streitigkeiten hatte er ebenfalls oft ihre Wohlfahrt in Haͤnden, und als koͤniglicher Stat halter konnte er ſie druͤcken und erledigen. Unterließen es nun die Koͤnige, ſich durch oͤftere Bereiſung der Laͤnder, durch Ausuͤbung ihrer oberrichterlichen Wuͤrde und dergleichen dem Volk(unter welchem Namen man immer die maffenfuͤhrenden Freien und niedern Gutsbeſitzer verſtehen muß) in Erinnerung zu bringen, oder wurden ſie durch auswaͤrtige Unternehmungen daran verhindert, ſo mußten die hohen Freiherren den niedrigen Freien endlich die letzte Hand ſcheinen, aus welcher ihnen ſowohl die Be⸗ druͤckungen kamen, als Wohlthaten zufloſſen; und da uͤberhaupt in jedem Syſteme von Subordination der naͤchſte Druck immer am lebhafteſten gefuͤhlt wird, ſo mußte der hohe Adel ſehr bald einen Einfluß auf den niedrigen gewinnen, der ihm die ganze Macht desſelben in die Haͤnde ſpielte. Kam es alſo zwiſchen dem Koͤnig und ſeinem Vaſallen zum Streit, ſo konnte letzterer weit mehr als jener auf den Beiſtand ſeiner Unterſaſſen rechnen, und dieſes ſetzte ihn in den Stand, der Krone zu trotzen. Es war nun zu ſpaͤt und auch zu gefaͤhrlich, ihm oder ſeinem Erben das Lehen zu entreißen, das er im Fall der Noth mit der vereinigten Macht des Kantons behaupten konnte; und ſo mußte der Monarch ſich begnuͤgen, wenn ihm der zu maͤchtig gewordene Vaſall noch den Schatten der Oberlehensherrſchaft goͤnnte, und ſich herabließ, fuͤr ein Gut, das er eigenmaͤchtig an ſich geriſſen, die Belehnung zu empfangen. Was hier von den Kronvaſallen geſagt iſt, gilt auch von den Beamten und