Teil eines Werkes 
11. Band (1838)
Entstehung
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Schwert, ein freier Mann und eine Lanze galten fuͤr unzer⸗ trennliche Dinge.

Die eroberten Laͤndereien waren aber keine Einoͤden, als man ſie in Beſitz nahm. So grauſam auch das Schwert dieſer barbariſchen Eroberer und ihrer Vorgaͤnger, der Vandalen und Hunnen, in denſelben gewuͤthet hatte, ſo war es ihnen doch unmoglich geweſen, die urſpruͤnglichen Bewohner derſelben ganz zu vertilgen. Viele von dieſen waren alſo mit unter der Beute⸗ und Laͤnder⸗Theilung begriffen, und ihr Schickſal war, als leibeigene Sklaven jetzt das Feld zu bebauen, welches ſie vormals als Eigenthuͤmer beſeſſen hatten. Dasſelbe Loos traf auch die betraͤchtliche Menge der Kriegsgefangenen, die der erobernde Schwarm auf ſeinen Zuͤgen erbeuter hatte, und nun als Knechte mit ſich ſchleppte. Das Ganze beſtand jetzt aus Freien und aus Sklaven, aus Eigenthuͤmern und aus Eigenen. Dieſer zweite Stand hatte kein Eigenthum, und folglich auch keines zu beſchuͤtzen; er fuͤhrte daher auch kein Schwert, er hatte bei politiſchen Verhandlungen keine Stimme. Das Schwert gab Adel, weil es von Freiheit und Eigenthum zeugte.

Die Laͤndertheilung war ungleich ausgefallen, weil das Loos ſie entſchieden, und weil der Rottenfuͤhrer eine groͤßere Portion davon getragen hatte als der Gemeine, der Heerfuͤhrer eine groͤßere als alle Uebrigen. Er hatte alſo mehr Einkuͤnfte, als er verbrauchte, oder Ueberfluß, folglich Mittel zum Lurus. Die Neigungen jener Voͤlker waren auf kriegeriſchen Ruhm ge⸗ richtet, alſo mußte ſich auch der Lurus auf eine kriegeriſche Art aͤußern. Sich von auserleſenen Schaaren begleitet, und an ihrer Spitze von dem Nachbar gefuͤrchtet zu ſehen, war das hoͤchſte Ziel, wornach der Ehrgeiz jener Zeiten ſtrebte; ein zahlreiches kriegeriſches Gefolge, die praͤchtigſte Ausſtellung des Reichthums und der Gewalt; und zugleich das unfehl⸗