Teil eines Werkes 
11. Band (1838)
Entstehung
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waren. Einzelne Haufen gehorchten den Befehlen eines Haͤupt⸗ lings; viele Haͤuptlinge mit ihren Haufen einem Feldhaupt⸗ mann oder Fuͤrſten, der das Heer anfuͤhrte. Es gab alſo bei gleicher Freiheit drei verſchiedene Ordnungen oder Staͤnde, und nach dieſem Staͤndeunterſchied, vielleicht auch nach der be⸗ wieſenen Tapferkeit, ſielen nunmehr auch die Portionen bei der Menſchenbeute und Laͤndertheilung aus. Jeder freie Mann erhielt ſeinen Antheil, der Rottenfuͤhrer einen groͤßern, der Heerfuͤhrer den groͤßten; aber frei, wie die Perſonen ihrer Beſitzer, waren auch die Guͤter, und was einem zugeſprochen wurde, blieb ſein auf immer, mit voͤlliger Unabhaͤngigkeit. Es war der Lohn ſeiner Arbeit, und der Dienſt, der ihm ein Recht darauf gab, ſchon geleiſtet.

Das Schwert mußte vertheidigen, was das Schwert er⸗ rungen hatte, und das Erworbene zu beſchuͤtzen, war der ein⸗ zelne Mann eben ſo wenig faͤhig, als er es einzeln erworben haben wuͤrde. Der kriegeriſche Bund durfte alſo auch im Frieden nicht auseinander fallen; Rottenfuͤhrer und Heerfuͤhrer blieben, und die zufaͤllige temporaͤre Hordenvereinigung wurde nunmehr zur anſaͤſſigen Nation, die bei eintretendem Nothfalle ſogleich, wie zur Zeit ihres kriegeriſchen Einfalls, kampffertig wieder da ſtand.

Von jedem Laͤnderbeſitz war die Verbindlichkeit unzertrenn⸗ lich, Heerfolge zu leiſten, d. i. mit der gehoͤrigen Ausruͤſtung und einem Gefolge, das dem Umfang der Grundſtuͤcke, die man beſaß, angemeſſen war, zu dem allgemeinen Bunde zu ſtoßen, der das Ganze vertheidigte; eine Verbindlichkeit, die vielmehr angenehm und ehrenvoll, als druͤckend war, weil ſie zu den kriegeriſchen Neigungen dieſer Nationen ſtimmte, und von wichtigen Vorzuͤgen begleitet war. Ein Landgut und ein

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