Teil eines Werkes 
10. Band (1838)
Entstehung
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moraliſche Empfindung in ein Werk der Furcht, in eine fkla⸗ viſche Regung verwandelt.

Aber wieder auf unſern Solon zuruͤckzukommen.

Ein Solon'ſches Geſetz verordnet, daß jeder Buͤrger die Be⸗ leidigung, die einem andern widerfuͤhre, als ſich ſelbſt angethan betrachten, und nicht ruhen ſolle, bis ſie an dem Beleidiger ge⸗ rochen ſey. Das Geſetz iſt vortrefflich, wenn man ſeine Abſicht dabei betrachtet. Seine Abſicht war, jedem Buͤrger warmen Antheil an allen Uebrigen einzufloͤßen, und Alle mit einander daran zu gewoͤhnen, ſich als Glieder eines zuſammenhaͤngen⸗ den Ganzen anzuſehen. Wie angenehm wuͤrden wir uͤberraſcht werden, wenn wir in ein Land kaͤmen, wo uns jeder Voruͤber⸗ gehende ungerufen gegen einen Beleidiger in Schutz naͤhme! Aber wie ſehr wuͤrde unſer Vergnuͤgen verlieren, wenn uns zugleich dabei geſagt wuͤrde, daß er ſo ſchoͤn habe handeln muͤſſen!

Ein anderes Geſetz, welches Solon gab, erklaͤrt denjenigen fuͤr ehrlos, der bei einem buͤrgerlichen Aufruhr neutral bleibe. Auch bei dieſem Geſetze lag eine unverkennbare gute Abſicht zum Grunde. Dem Geſetzgeber war es darum zu thun, ſeinen Buͤrgern das innigſte Intereſſe an dem Staat einzufloͤßen. Kaͤlte gegen das Vaterland war ihm das Haſſenswuͤrdigſte an einem Buͤrger. Neutralität kann oft eine Folge dieſer Kaͤlte ſeyn; aber er vergaß, daß oft das feurigſte Intereſſe am Va⸗ terland dieſe Neutralitaͤt gebietet alsdann naͤmlich, wenn beide Parteien Unrecht haben, und das Vaterland bei beiden gleichviel zu verlieren haben wuͤrde.

Ein anderes Geſetz des Solon verbietet, von den Todten uͤbel zu reden; ein anderes, an oͤffentlichen Oertern, wie vor Gericht, im Tempel oder im Schauſpiel, einem Lebenden Boͤſes nachzuſagen. Einen Baſtard ſpricht er von kindlichen Pflichten

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