Teil eines Werkes 
10. Band (1838)
Entstehung
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467 unverſehrt zuruͤck, aber ſein Vaterland hatte er auf ewig ver⸗ loren.

Das vierte Criminalgericht war die Heliaͤa, die ihren Namen von der Sonne hatte, weil ſie ſich gleich nach Aufgang der Sonne und an einem Orte, den die Sonne beſtrahlt, zu ver⸗ ſammeln pflegte. Die Heliaͤg war eine außerordentliche Com⸗ miſſion der andern großen Tribunale; ihre Mitglieder waren zugleich Richter und Magiſtrate. Sie hatten nicht bloß Geſetze anzuwenden und zu vollziehen, ondern auch zu verbeſſern und ihren Sinn zu beſtimmen. Ihre Verſammlung war feierlich, und ein furchtbarer Eid verband ſie zur Wahrheit.

Sobald ein Todesurtheil gefällt war, und der Beklagte hatte ſich nicht durch eine freiwillige Verbannung demſelben entzogen, ſo uͤberlieferte man ihn den eilf Maͤnnern; dieſen Namen fuͤhrte die Commiſſion, wozu jede der zehn Zuͤnfte einen Mann hergab, die mit dem Blutrichter eilf ausmachten. Dieſe eilf Maͤnner hatten die Aufſicht uͤber die Gefaͤngniſſe und vollzogen die Todesurtheile. Der Todesarten, welche man den Ver⸗ brechern in Athen zuerkannte, waren dreierlei. Entweder man ſtuͤrzte ihn in einen Schlund, auch in das Meer hinunter, oder man richtete ihn mit dem Schwert hin, oder gab ihm Schier⸗ ling zu trinken.

Zunaͤchſt der Todesſtrafe kam die Verweiſung. Dieſe Strafe iſt ſchrecklich in gluͤckſeligen Laͤndern; es gibt Staaten, aus denen es kein Ungluͤck iſt, verwieſen zu werden. Daß es die Verweiſung zunaͤchſt an die Todesſtrafe, und, wenn ſie ewig war, dieſer letztern gleich ſetzte, iſt ein ſchoͤnes Selbſtgefuͤhl des athenienſiſchen Volks. Der Athenienſer, der ſein Vaterland verloren, konnte in der ganzen uͤbrigen Welt kein Athen mehr

finden.