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Huͤter ſeiner Handlungen, als er Amtsgenoſſen hatte, und der Nachfolgende konnte immer die Verwaltung ſeines Vorgaͤngers muſtern. Alle fuͤnf Wochen wurden vier Volksverſammlungen gehalten, die außerordentlichen nicht mitgerechnet; eine Ein⸗ richtung, wodurch es ganz unmoͤglich gemacht ward, daß eine Angelegenheit lange unentſchieden blieb und der Gang der Ge⸗ ſchaͤfte verzoͤgert wurde.
Außer dem Senat der Prytanen, den er nun erſchuf, brachte Solon auch den Areopagus wieder in Anſehen, den Drako erniedrigt hatte, weil er ihm zu menſchlich dachte. Er machte ihn zum oberſten Aufſeher und Schutzgeiſt der Geſetze, und be⸗ feſtigte, wie Plutarch ſagt, an dieſen beiden Gerichten, dem Senat naͤmlich und dem Areopagus, wie an zwei Ankern die Republik.—
Dieſe zwei Gerichtshoͤfe waren eingeſetzt, uͤber die Erhaltung des Staats und ſeiner Geſetze zu wachen. Zehn andere Tri⸗ bunale beſchaͤftigten ſich mit Anwendung der Geſetze, mit der Gerechtigkeitspflege. Ueber Mordthaten erkannten vier Gerichts⸗ hoͤfe, das Palladium, das Delphinium, die Phreattys und He⸗ liaͤn. Die zwei erſtern beſtaͤtigte Solon nur, ſie waren ſchon unter den Koͤnigen geſtiftet. Unvorſaͤtzliche Mordthaten wurden vor dem Palladium gerichtet. Vor dem Delphinium ſtellten ſich die, welche ſich zu einem fuͤr erlaubt gehaltenen Todtſchlag be⸗ kannten. Das Gericht Phreattys wurde eingeſetzt, um uͤber diejenigen zu erkennen, welche eines vorſaͤtzlichen Todtſchlags wegen angeklagt wurden, nachdem ſie bereits eines unvorſaͤtzlichen Mordes wegen außer Landes gefluͤchtet waren. Der Beklagte erſchien auf einem Schiffe, und am Ufer ſtanden ſeine Richter. War er unſchuldig, ſo kehrte er ruhig an ſeinen Verbannungsort zuruͤck, in der froͤhlichen Hoffnung, einſt wieder heimkehren zu duͤrfen. Wurde er ſchuldig befunden, ſo kehrte er zwar auch


