Teil eines Werkes 
10. Band (1838)
Entstehung
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Der ſiebente der zehnjaͤhrigen Archonten war auch der letzte. von dieſer Gattung. Das Volk wollte alle Jahre den Genuß ſeiner Obergewalt haben, es hatte die Erfahrung gemacht, daß eine auf zehn Jahre verliehene Gewalt noch immer lang genug daure, um zum Mißbrauch zu verfuͤhren. Kuͤnftig alſo war die Archontenwuͤrde auf ein einziges Jahr eingeſchraͤnkt, nach deſſen Verfluß eine neue Wahl vorgenommen wurde. Es that noch einen Schritt weiter. Weil auch eine noch ſo kurz dauernde Gewalt in den Haͤnden eines Einzigen der Monarchie ſchon ſehr nahe kommt, ſo ſchwaͤchte es dieſe Gewalt, indem es dieſelbe unter neun Archonten vertheilte, die zugleich regierten.

Drei dieſer neun Archonten hatten Vorzuͤge vor den ſechs uͤbrigen. Der erſte Archon, Eponymus genannt, fuͤhrte den Vorſitz bei der Verſammlung; ſein Name ſtand unter den öffentlichen Acten; nach ihm nannte man das Jahr. Der zweite, Baſileus oder Koͤnig genannt, hatte uͤber die Neligion zu wachen, und den Gottesdienſt zu beſorgen; dieß war aus fruͤhern Zeiten beibehalten, wo die Aufſicht uͤber den Gottes⸗ dienſt ein weſentliches Stuͤck der Koͤnigswuͤrde geweſen. Der dritte, Polemarch, war Anfuͤhrer im Kriege. Die ſechs uͤbrigen fuͤhrten den Namen Thesmotheten, weil ſie die Conſtitution zu bewahren, und die Geſetze zu erhalten und auszulegen hatten.

Die Archonten wurden aus den vornehmſten Familien ge⸗ waͤhlt, und in ſpaͤtern Zeiten erſt drangen ſich auch Perſonen aus dem Volk in dieſe Wuͤrde. Die Verfaſſung war daher einer Ariſtokratie weit naͤher als einer Volksregierung, und das letzte hatte alſo noch nicht ſehr viel dabei gewonnen.

Die Anordnung, daß jedes Jahr neun neue Archonten ge⸗ waͤhlt wurden, hatte neben ihrer guten Seite, naͤmlich Miß⸗ brauch der hoͤchſten Gewalt zu verhuͤten, auch eine ſehr ſchlimme, und dieſe war, daß ſie Factionen im Staat hervorbrachte. Denn