ſchuldbeladene Gewiſſen konnte, nachdem der Argwohn und die Angſt hineingezogen waren, nicht mehr beſchwichtigt werden.
Man kam endlich dahin überein, die Stadt zu verlaſſen, ſobald das Nöthigſte geordnet war.
Heinrich ſollte ſein Geſchäft liquidiren, ſeine Ausſtände ein⸗ ziehen und die Gläubiger befriedigen, er ſollte ferner ſeinen Vater zur Auszahlung des Antheils an der Erbſchaft, der Heinrich zufiel, zu bewegen ſuchen und außerdem die Beſtimmungen Bertha's über ihre Hinterlaſſenſchaft abwarten.
Man beſaß dann, wenn man das Vermögen Marie's hinzu rechnete, ſo viel, daß man die bisherige Lebensweiſe fortſetzen konnte, ohne das Ende befürchten zu müſſen.
Selbſt für den Fall Bertha zu Gunſten eines Andern über ihr Vermögen verfügt hatte, war es dennoch möglich, daß auch Heinrich mit einer nicht unbedeutenden Summe bedacht war, die man nicht gerne verlieren wollte.
War dies Alles geſchehen, ſo wollte man Köln verlaſſen und fortan in Paris oder London ſeinen Wohnſitz nehmen, in dieſen großen Städten konnte man immer Summen gewinnen, wenn man nur die Quellen auszubeuten wußte.
Der Plan war vortrefflich, je länger Heinrich über ihn nach⸗ dachte, deſto mehr leuchtete ihm die Vortrefflichkeit deſſelben ein.
Er zog eine genaue Bilanz ſeines Geſchäfts und fand, daß ihm nach vollſtändiger Befriedigung ſeiner ſämmtlichen Gläubiger noch eine kleine Summe übrig blieb.
Er dachte auch daran, ſeinen Gläubigern einen Accord vor⸗ zuſchlagen, aber ſein Stolz ſträubte ſich dagegen, er konnte dieſen Vorſchlag nicht mehr machen, nachdem er ſich jenen Leuten gegen⸗ über ſo trotzig auf's hohe Pferd geſetzt hatte.
Aber dieſer Plan war eng mit einer Bedingung verknüpft, der nämlich, daß er nicht gedrängt wurde, daß es ihm überlaſſen bleiben mußte, allmählich ſeine Angelegenheiten zu ordnen.
Nun hing die Erfüllung dieſer Bedingung nicht von ihm, ſondern von ſeinen Gläubigern ab, und dieſer Umſtand zog den Strich durch die Rechnung.
Die Gläubiger hatten ſich geduldet und gehofft, ihr Schuldner werde die Erbſchaft ſeiner Frau antreten und alsdann ohne Verzug ſeinen Verpflichtungen nachkommen.
Statt deſſen erfuhren einige von ihnen, daß die Bank ſich ge⸗ weigert hatte, die deponirten Gelder der Hinterlaſſenſchaft aus⸗ zuzahlen, daß über dieſe Hinterlaſſenſchaft ſelbſt Beſtimmungen getroffen waren, die man noch nicht kannte, die aber keinesfalls dem Gatten der Erblaſſerin günſtig ſein konnten. Dieſes Gerücht verbreitete ſich raſch an der Börſe, es flößte den zahlreichen
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