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die erſchreckende Kunde gegeben, daß er am vorigen Tage auf unbeſtimmte Zeit verreist ſei; und dieſelbe traurige Nachricht wurde auch Anton zu Theil, als er
ſich bei dem Verhör auf das Zeugniß des Oberförſters
berief, deſſen Ausſage ohne Weiteres ſeine und ſeines Willy völlige Unſchuld beweiſen werde.
„Seht doch den frechen Lügner!“ rief ihm höhniſch der junge Baron zu.„Er weiß wohl, daß ſein ſo⸗ genannter Beſchützer nicht erſcheinen kann, und darum ſucht er ſich auf ſolche Weiſe rein zu waſchen. Aber das wird dir nichts helfen, Burſche. Das Reh und die Vögel ſind bei dir in der Hütte gefunden, und alſo mußt du als Wilddieb verurtheilt werden. Machen Sie es kurz, Herr Aktuar! Die Beweiſe ſind zur Hand, und auf freches Abläugnen werden Sie hoffent⸗ lich nicht hören wollen!“
Der Aktuar zuckte die Achſeln. Weniger brav und rechtſchaffen als der Gerichtsamtmann, welchen Baron Ottfried klüglich bei Seite gelaſſen, ließ er ſich durch das Drängen des gnädigen Herrn verleiten, nach dem Scheine zu urtheilen, und fällte den Ausſpruch, daß Anton bei Waſſer und Brod bis auf Weiteres in das Hundeloch eingeſperrt, Willy aber vier Wochen im Thurme verbleiben ſolle. Es nützte nichts, daß Anton gegen dieß Urtheil Widerſpruch einlegte und die Ge⸗ rechtigkeit des Himmels anrief. Auf den Befehl des Barons wurde er mit Gewalt fortgeſchleppt, und in das ſogenannte Hundeloch, das elendeſte Gefängniß, geworfen, welches nur zur Verwahrung von Dieben und Strolchen benutzt wurde. Den armen Willy, der herzbrechend weinte, brachte man in den Thurm zurück,
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