zeigte;„ich kann beweiſen, daß unſer Staatsſyſtem mit allen Lehren des alten und neuen LTeſtaments, mit den Grundſaͤtzen der Kirche, mit den Anſichten der Vaͤter, mit dem Wunſche des Evangeliums und ſelbſt mit den Dekretalen in Uebereinſtimmung iſt.„. Nur noch einige Jahre Arbeit, und ich werde mein großes Werk uͤber die urſpruͤngliche Verfaſſung der Monarchie vollendet haben. Gott ſei Dank, daß man endlich wieder ſchreiben darf; die ſpaniſche Frei⸗ heit wird mir dann die Wiedererlangung ihrer Rechte verdanken, und meine kahle Stirn wird mit einer Buͤrgerkrone geſchmuͤckt werden. Ich werde ſonnen⸗ klar darthun, daß das Staatsrecht Spaniens ſtets auf zwei Grundlagen, auf dem chriſtlichen Glauben und der Freiheit, beruht hat, daß die unumſchraͤnkte Gewalt zu allen Zeiten nicht blos in Aragonien, ſon⸗ dern auch in Leon und Kaſtilien, in den Haͤnden der Cortes ſich befunden, und daß die Nation ſich ſtets das Recht vorbehalten hat, die Koͤnige zu erwaͤhlen, zu beſchraͤnken und noͤthigenfalls auch wohl abzuſetzen. Ich beweiſe das—„Ihr ſeid ein Narr,“ unterbrach ihn hier Fray Aparicio,„daß ihr⸗ hier in dieſem dumpfigen Loche unter den alten Scharteken ganze Tage zubringt. Braucht man uns erſt lange noch die Mirakel der Jungfrau Maria oder die Rechte des Volks in Buͤchern nachzuweiſen? Giebt es wohl einen Menſchen auf der Welt, der mit gutem Gewiſſen an dem einen oder dem andern im mindeſten zweifeln koͤnnte? Alle die, welche irgend etwas da⸗ von leugnen, ſind Betruͤger, es moͤgen nun Philo⸗
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