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„fuͤhren. Unterzeichneter fordert daher beide „auf, ihm ſo bald als moͤglich, ihren Aufent⸗ „haltsort bekannt zu machen, und erſucht alle „Behoͤrden gegen Erſatz der Koſten und „eine namhafte Belohnung, ihm zur „Entdeckung vorerwaͤhnter Perſonen behuͤlflich „zu ſeyn.— Wenn Unterzeichneter auch vor „der Zeit ihres Auffindens mit dem Tode „abgehen ſollte, ſteht es beiden Perſonen den⸗ „noch vier Jahre von Dato an frei, in ihre „Rechte einzutreten; nach Verlauf dieſer Friſt „werden ſie als todt betrachtet, und der „ganze Nachlaß faͤllt an das Waiſenhaus
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Die Gegenwart des Knabens, der andaͤch⸗ tig zuhoͤrte, und ein Blick auf ihn hatte Lo⸗ thar abgehalten, ploͤtzlich abzubrechen, aber die Farbe war von Thereſens Wangen gewichen, und ſelbſt Lothars Blicke, als er endlich mit Muͤhe die Anzeige zum Ende ſe ſuchten duͤſter den Boden.


