„Behoͤrden eingezogen, vor ungefaͤhr 14 Jah⸗ „ren, in unehelichem Stande einen Sohn ge⸗ „boren haben. Nach dieſer Zeit ſollen ſie ſich „Beide in einem ſonderbaren Verhaͤltniſſe „auf einem Gute, nicht weit von dem Staͤdt⸗ „chen** aufgehalten; von wo aus ſie aber „ſpurlos verſchwunden ſind⸗ und ſeitdem großer „Koſten und vieler Muͤhe ungeachtet, von den „dortigen Behoͤrden nicht zu erfragen waren. „Dennoch iſt Unterzeichneter Willens, dieſen „Enkel ſeiner einzigen Schweſter, und ſeinen „Neſſen,— der in einem ſo unmuͤndigen Alter „noch nicht ſo tief in die Abgruͤnde des „Lebens verſunken ſeyn mag⸗ daß er ja durch „gute Erziehung und ſorgfaͤltige Pflege geret⸗ „tet werden koͤnne— zu adoptiren und zu „ſeinem Erben zu ernennen, unter der Bedin⸗ „gung, daß ſeine Mutter ihm der Fuͤrſorge „des Oheims ganz uͤberlaſſe, und ihn demſel⸗ „ben foͤrmlich abtrete, ja in dieſem Falle „wird ſie ſelbſt auf Lebenszeit ein Legat ge⸗ „nießen, daß ſie in den Stand ſetzen kann, „ein ſorgenfreies und tugendhaftes Leben zu
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