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Das Vierte Gebot oder die ungleichen Brüder / von Gustav Niebitz
Entstehung
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ſie mit Feſiſtellung ihres letzten Willens gern bis nach geſchehener Vernehmung des geneſenen Grenzjägers

warten wolle. Die Ausſage des Letzteren, welche nun

eiligſt im Beiſein der Gerichte und unter Zuziehung

der Aerzte zu Protocoll gebracht wurde, ſetzte den

Schuhflicker ſogleich auf freien Fuß und dieſer hatte

nichts Eiligeres zu thun, als ſeine Pauline aufzuſu⸗

chen. Nicht wenig erſtaunte er, als er in deren Pfle⸗

gerin ſeine Pathe erkannte, welche ihn einſt, als er in

einer kleinen Angelegenheit bittend zu ihr gekommen war, ziemlich hart abgewieſen hatte und von ihm ſeit⸗ dem gefliſſentlich gemieden worden war. Um ſo mehr verwunderte er ſich jetzt uͤber die wohlwollende Auf⸗ nahme, welche ihm zu Theil wurde und welche er nicht mit Unrecht dem Verdienſte ſeiner Tochter zuſchrieb. Von der Wittwe erfuhr er auch, daß Pauline nach der Hauptſtadt gereiſt ſei, bei dem Landesherrn die Freiſprechung ihres Vaters auszuwirken, und tief ruhrte ihn deren kindliche Liebe, welche um ſeiner Rettung willen keine Aufopferung geſcheut hatte.

Von der Feſtſtellung ihres letzten Willens, noch mehr aber von den ergreifenden Ereigniſſen des heu⸗ tigen Tages vollig erſchöpft, begab ſich die ohnehin altersſchwache Wittwe, nach Entfernung des Schuh⸗ fückers, zur Ruhe, um nicht wieder zu erwachen. Von einem Schlagfluſſe betroffen, fand man ſie am anderm