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Das Vierte Gebot oder die ungleichen Brüder / von Gustav Niebitz
Entstehung
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entſetzlich auf den Kopf geſchlagen oder iſt es mir nur im Traume ſo vorgekommen?

Die erſten Worte des Grenzijaͤgers hatten deſſen Gattin mit Entzuͤcken, die letztern mit Entſetzen erfuͤllt. Der Freudenruf erſtarb ihr auf den Lippen, als ſie des Schuhflickers Unſchuld, an welche ſie immer ge⸗ glaubt, durch ihres Mannes Ausſage beſtaͤtigt hoͤrte. Der letztere theilte ihre Gefuͤhle, ſobald er vernahm, wie Nachbar Schlegel als der vermeintliche Thaͤter ſchon geraume Zeit im Kerker ſchmachte. Sofort trieb er ſeine Frau, daß ſie ſchleunigſt Anzeige von dem wahren Hergange der Sache machen mußte. Als dieſe in die Wohnung des Stadtrichters kam, erfuhr ſie, daß derſelbe nebſt den uͤbrigen Gerichtsperſonen ſo eben zu der alten Wittwe Kuͤnzel gerufen worden ſei, welche ihr Teſtament zu machen begehre. Frau Ruppert hielt dies fuͤr einen Fingerzeig der guͤtigen Vorſehung, denn ſie wußte, daß des Schuhflickers Tochter, Pauline, eben jener Wittwe zur Pflege anvertraut worden war und ſie daher dem Kinde eine große Freude durch die Nach⸗ richt von der an den Tag gekommenen Unſchuld ih⸗ res Vaters bereiten koͤnne. Dies war freilich nicht der Fall, denn Pauline war noch nicht aus der Haupt⸗ ſtadt zuruͤck, allein einen faſt eben ſo freudigen Ein⸗ druck machte die Nachricht auf die Wittwe, welche, obſchon ſich ſehr ſchwach fuhlend, ſogleich erklärte, wie