Teil eines Werkes 
4. Bd. (1853)
Entstehung
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nicht verloſchen. Jedes Jahr habe ich das Kind be⸗ ſucht; jedes Jahr habe ich einen Akt der Herrſchaft auf meiner Beſitzung St. Florent ausgeübt, und ich nehme mein Recht vor dem königlichen Gerichtshofe in Anſpruch— mein Recht an meine Beſitzung— mein Recht an mein—“ er hielt einen Augenblick inne und ſchien zu zaudern; dann aber fügte er ſchnell und mit bebender Stimme hinzu—„mein Recht an mein Kind.“

Der König ſah verwirrt aus und wendete ſich zu dem Kanzler, der in dem Augenblicke lebhaft mit Agnes Sorel ſprach, während die boshaften Augen

Johanna's von Vendome bedeutungsvoll auf Beide

gerichtet waren.

„Herr des Urſins,“ ſagte der König,„Ihr hört, was er ſagt.“

„Ja, Sire,“ antwortete der Kanzler vortretend. „Ihr habt Euren Antrag geſtellt, Herr,“ fuhr er zu dem Greiſe gewendet fort,„und wenn Ihr Eure An⸗ gaben beweiſen könnt, wird Seine Majeſtät vielleicht Eure Rechte gnädigſt anerkennen, ohne Eure Sache vor die Gerichtshöfe zu bringen. Ihr habt zuerſt zu beweiſen, daß Ihr wirklich der Graf von St. Florent ſeid; zweitens, daß die erwähnte junge Dame geſetzlich als die Tochter jenes Edelmannes zu betrachten iſt. Ihre Geburt iſt noch durchaus im Zweifel. Nur einer dieſer Briefe beweiſt irgend Etwas, und zwar nur die