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Beweis nur von einer Seite herrührte, daß für den todten Angeklagten keine Vertheidigung geführt wurde, daß keine Entlaſtungszeugen vernommen und die Zeugen des Gegen⸗ partes keinem Kreuzverhöre unterworfen wurden. Der König ſelbſt war der Hauptzeuge, denn ſeine Erzählung muß als gerichtliche Angabe genommen werden. Er erklärte, des Earls Bruder, Alexander Ruthven, ſey zu ihm gekommen, als er in Falkland zur Jagd ausreiten wollte, und habe ihn erſucht, unverzüglich nach Perth zu kommen, da er(Alexan⸗ der) einen Fremdling mit einem Topfe voll fremder Gold⸗ münzen, die er dem Könige zu ſichern wünſchte, gefangen genommen und in ſeines Bruders Hauſe eingeſperrt habe; er müſſe insgeheim kommen, ohne etwas davon verlauten zu laſſen, da er fürchte, der Mann könnte ein Geſchrei machen und die Aufmerkſamkeit des Earls erregen, der noch nichts von der Sache wiſſe. Jakob ſagt, er habe ſich entſchloſſen zu gehen, obgleich die Erzählung zu abgeſchmackt war, um bei einem vernünftigen Menſchen Glauben zu finden; ſtatt aber unverzüglich aufzubrechen, jagte er noch von ſieben bis zehn Uhr Morgens und ſtatt insgeheim zu gehen, nahm er den geſammten Hofhalt, alle ſeine gewöhnlichen Begleiter und überdies zwei Lakaien des Palaſtes nebſt dem Thürſteher und dem Kellermeiſter von Falkland mit ſich. Ueber die Unterredung zwiſchen dem König und Alexander Ruthven haben wir kein weiteres Zeugniß als das des Monarchen ſelber. Es iſt wahr, daß er dem Herzog von Lennor unter⸗ wegs jene Erzählung insgeheim mittheilte, worauf jener Edelmann alsbald ſeine Anſicht über die Unwahrſcheinlichkeit


