5 227 auf welcher die hollaͤndiſche Faktorei liegt, vor Anker. Kaum hatten die Kommiſſaires der Faktorei unſere Papiere unterſucht, ſo vernahmen wir, daß der Hof den Schleichhandel ſehr ſtreng verboten habe, und ſo⸗ wohl der Chef als der Kapitain ſich des großen Klei⸗ des euthalten, und entweder ſtets am Bord bleiben, oder wenn er auf dem Lande ſeyn wollte, nicht mehr als zweimal auf das Schiff zuruͤckkehren duͤrfte.
Dieſe Strenge war durch die Entdeckung verſchie⸗ dener Kontrebande veranlaßt, welche das geſtrandete Schiff Burg 1772 enthalten hatte. Eine Kiſte des
Chefs voll falſchem Som, welches als Arzueimittel
ſchlechthin nicht eingefuͤhrt werden darf, hatte den Zorn der Japaner ſo ſehr gereitzt, daß dieſelbe vor dem Hafen der Faktorei verbrannt wurde.
Sobald das Schiff geankert hatte, kamen japane⸗ ſiſche Ober⸗ und Unteroffiziere mit Dollmetſchern und Bedienten an Bord, um alle Waaren und Perſonen, welche man an das Land oder vom Lande braͤchte, zu unterſuchen, und alle Paͤſſe und Papiere zu unterzeich⸗ nen; dann mußten wir ihnen den Reſt von Pulver, Kugeln und Gewehren, nebſt der Buͤcherkiſte zur Ver⸗ wahrung uͤbergeben. Da dieſelben jeden Abend auf das Land zuruͤckkehrten, ſo legten ſich zwei große und mehrere kleine Wachſchiffe um das hollaͤndiſche, und ruderten ſtuͤndlich Nachts nahe um daſſelbe. Am 15. wurden unſere aus Batavia gebrachten Ochſen, Kaͤl⸗ ber, Schweine, Ziegen, Schafe und Rehe in die Staͤlle


