Teil eines Werkes 
1. Th., 2. Bdchn (1830)
Entstehung
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genießt oft mehrere Tage gar nichts, und hierin gehen die Kleriker wirklich mit einem guten Beiſpiele vor. Die kirchlichen Feſte betreffend, halten ſie ſich groͤßten⸗ theils an die Praxis der aͤlteſten katholiſchen Kirche. Ihr Neujahr feiern ſie mit Griechen, Armeniern, Ruſſen und andern orientaliſchen Chriſten am erſten September; ihr Jahr beſteht zwar auch aus 12 Mo⸗ naten; dieſe aber nur immer aus 30 Tagen, und die Habeſſinier bedienen ſich demnach des Julianiſchen Kalenders.

Die Ceremonien bei Einweihung der Ehe ſind ihnen, wie die Ehe ſelbſt, heilig. Aber merkwuͤrdig iſt, daß die Vielweiberei zwar kirchlich verboten, aber buͤrgerlich erlaubt iſt. Die Begraͤbnißfeier geht in Habeſſinien auf folgende Weiſe vor ſich. Die Leiche wird wohl gewaſchen und beraͤuchert und mit Klei⸗ dern, oder wenn der Verſtorbene eine angeſehene Perſon war, mit einer Rindshaut bedeckt, auf die Todten⸗ Bahr gelegt, und unter Vortragung des Kreuzes, un⸗ ter Begleitung der Geiſtlichen ſo ſchnell hinausgetra⸗ gen, daß man Muͤhe hat, dem Zuge zu folgen. Am Grabe wird die Leiche ſo lange beigeſetzt, bis ein Ab⸗ ſchnitt aus dem Johannes⸗Evangelium abgeleſen iſt, und dann beraͤuchert und mit Weihwaſſer beſprengt in das Grab nicht hinab gelaſſen, ſondern hinab geworfen.