221
Prieſter in Gegenwart der anweſenden Zeugen den Braͤutigam und die Braut um ihre gegenſeitige Ein⸗ willigung fragt. Iſt dieß geſchehen, ſo nimmt der Cazi Waſſer, betet uͤber daſſelhe etwas, und waͤſcht beiden unter Ausſprechung etlicher Worte die Stirne. Hiemit iſt die Trauung zu Ende. Obgleich die Gau⸗ ern s Frauen haben duͤrfen, ſo wird ihnen doch nur eine unter obiger Feierlichkeit angetraut. Dieſe geht den uͤbrigen vier vor, und der Mann hat gegen ſie die Verbindlichkeit, ihr an jedem Feiertage oder am Sonnabende beizuwohnen. Nur wenn ſie 7 Jahre unfruchtbar befunden wurde, wird ihm eine zweite angeheirathet, wobei er jedoch die vorige behalten, und ſeinem Stande gemaͤß ernaͤhren muß. Die Ehe iſt unter ihnen bis in den dritten Grad verboten. Wenn Frauen oder Jungfrauen ihre Periode ha⸗ ben, ſo bleiben ſie nicht in ihrem Hauſe, ſondern be⸗ geben ſich auf das Feld, und verweilen dort in einer hiezu eigens gebauten Huͤtte bis zum Ende. Waͤhrend dieſer Zeit erhalten ſie ihre Nahrung dahin getragen. Iſt die Zeit ihrer Unreinheit voruͤber, ſo ſchicken ſſe dem Cazi, je nach Vermoͤgen, entweder ein Ziegen⸗ boͤckchen, eine Taube oder eine Henne, und begeben ſich nach Hauſe, wo ſie ſich baden, and einige ihrer Verwandten zu Gaſt bitten. Maͤnner und Frauen genießen unter den Gauern Wein und Branntwein, auch das Fleiſch der Schweine; jedoch duͤrfen ſie nicht geſehen haben, daß dieſelben


