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ſchlank gewachſen, hat aber ein breites Geſicht, und kleine Augen. Im dreißigſten Jahre ſind die Frauen ſehr haͤßlich. Die Maͤnner wohnen unter Zelten, die Frauen und Jungfrauen in Wagen mit Brettern verſchlagen. Die Frauen duͤrfen Abends, um in die Zelte zu kommen, und um in den Ciſternen Waſſer zu holen, den Wagen verlaſſen, den Jungfrauen aber, ſobald ſie das eilfte oder zwoͤlfte Jahr zuruͤckgelegt baben, iſt dieſes nicht erlaubt, nicht einmal zur Ver⸗ richtung ihrer Nothdurft. Daher kommt es, daß ein Junggeſelle ſeine Braut, ehe er ſie geheirathet, nicht zu Geſichte erhaͤlt. Er muß ſich hiebei blos auf ſeine Mutter und Schweſtern verlaſſen, die ſie ihm freien. Sie wird ihm zur Frau nicht eher, als bis er die Tochter den Eltern um eine beſtimmte Anzahl Pferde, Kuͤhe u. ſ. w. abgehandelt hat. Erſt, nachdem er einen ſolchen Vertrag mit den Eltern in Gegenwart des Mollah eingegangen, darf er mit ſeiner Braut ſpatzieren gehen. Jeder Nogaine darf 2 Weiber haben, nebſtdem noch Sklavinnen, deren Kinder aber leibeigen bleiben. Dieſe Tataren ſind jaͤhzornig, die Frauen mehr als die Maͤnner, und haben ſchoͤne Haare am Kopfe, ſonſt aber am ganzen Koͤrper keine. Ein Bart iſt eine Seltenheit unter Maͤnnern, und wer ſolchen dat, iſt verpflichtet ein Mollah zu werden. Ihre Speiſe iſt Pferdefleiſch und Kaſe, ihr Getraͤnke Stu⸗ den⸗ und Kuͤhe⸗Milch. Waſſer trinken ſie nie, und Pferde ſchlachten ſie nur bei Feſtlichkeiten. Alle ihre


