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enthalten, und die Verkuͤndigung eines neuen Glau⸗ bens koͤnnte Aufruhr in China erregen. So loͤblich ihr Vorhaben dem Admiral ſchien; ſo erlaubte er ih⸗ nen ohne Wiſſen des Statthalters doch nicht, außer dem Markte da zu wohnen, wo Rugger fruͤher waͤh⸗ rend deſſelben ſich aufhielt. Er bat ſie alſo, nach Makgo zuruͤck zu kehren, was ſie mit Traurigkeit befolgten. Gleich nach ihrer Entfernung wurde eine Verordnung zum Beſten des allgemeinen Wohles an die Stadtthore geheftet, worin auch den Dolmet⸗ ſchern zu Makao ſtreng verboten war, auslaͤndiſche Prieſter, welche die chineſiſche Sprache und Schrift. lernten, in ihrem freventlichen Vorhaben zur Nieder⸗ laſſung mit Haus und Kirche jemals zu unterſtuͤtzen. IV. Deſſen ungeachtet erſchien ſchon nach 8 Ta⸗ gen ein Trabant des Statthalters zu Makao mit ei⸗ nem Patent des Landgerichts⸗Pflegers zu Sciauchin, daß daſelbſt ein Platz zur Erbauung eines Hauſes und einer Kirche den Jeſuiten eingeraͤumt werden ſollte. Dieſe hatten naͤmlich bei ihrer Verabſchiedung vom abgeſetzten Statthalter demjenigen der Waͤchter, welcher bei dem neuen Statthalter die Erlaubniß zu ihrer Wiederkunft bewirken wuͤrde, eine große Beloh⸗ nung verſprochen. Dadurch ermuntert, wagte einer, im Namen des Dolmetſchers die Bitte der Jeſuiten zu uͤbergeben, worauf ſogleich obiger Befehl erfolgte. Die Einwohner von Makao, welche ſchon zu den drei erſten vergeblichen Reifen große Zuſchuͤſſe


