Teil eines Werkes 
1. Th., 3. Bdchn (1828)
Entstehung
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aber ihren Maͤnnern Kinder, ſo erlangen ſie ihre Freiheit. Uebrigens macht zwiſchen einem Eheweibe und einer Beiſchlaͤferin nur die Mitgift einen Unter⸗ ſchied: denn Sclavinnen erhalten keine Ausſteuer. Die rechtmaͤßigen Frauen haben Gewalt und Macht uͤber das ganze Hausweſen und uüber die übrigen Frauen. Eheſcheidungen ſind bei ihnen haͤufig, die geſchiedene Frau erhält ihre Mitgabe wieder. Nicht ſo leicht koͤnnen die Frauen von ihren Maͤnnern ge⸗ ſchieden werden. Wenn ſie zu den Richtern gehen, und dieſe um die Urſache der Trennung fragen, ge⸗ ben ſie ihnen keine Antwort, ſondern ziehen einen Schuh anb, zum Zeichen, daß ihnen ihre Maͤnner etwas Ungebuͤhrliches zugemuthet haͤtten. Maͤnner vornehmen Standes laſſen ihre Weiber durch Ver⸗ ſchnittene bewachen, auch haben ſie in ihren Haͤuſern eigene Bäder; arme Leute aber bedienen ſich der Sffentlichen Baͤder. Sie lieben die Reinlichkeit ſehr, und waſchen ſich haͤufig.

Als bei den ohnlaͤngſt ausgebrochenen Ungariſchen Anruhen Eure Majeſtät mir durch einen Boten Briefe überſendeten, ließen die Baſſen dieſelben auffangen und eröffnen. Als nun ihr Dolmetſcher dieſelben nicht leſen konnte, wiewohl ſie ganz gewöhnlich geſchrieben waren, ſo ſchickten ſie dieſelben zu den Venetianiſchen und Florentiniſchen Geſandten. Als aber dieſe er⸗ kannten, daß die Briefe an mich geſchrieben ſeien, ſchickten ſie dieſelben zuruͤck, mit dem Vorgeben, daß

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