Teil eines Werkes 
1. Th., 2. Bdchn (1828)
Entstehung
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nung außer der koͤniglichen Mannſchaft mitzunehmen. Wer ohne Beſoldung bloß aus Geitz mitfahren wollte, mußte verſprechen, daß er mit dem dritten Theil des Goldes, welches er außer den bereits beſetzten Gruben finden wuͤrde, ſich begnuͤgen wolle.

Da ſo viele Menſchen in der neuen Welt geſtor⸗ ben, und die zuruͤck gekehrten theils krank, theils ſiech waren, oder wenigſtens ſehr ſchlechtes Ausſehen hat⸗

ten, ſo meldeten ſich nur wenige Freiwillige. Deßwe⸗ gen machte der Admiral den Vorſchlag, man moͤchte kuͤnftig alle Verbrecher, welche ſich weder der Ketzeret, noch des Hochverraths, Meuchelmords, Mordbrennens, falſchen Muͤnzens, der Sodomiteret und des Silber⸗ und Goldausfuͤhrens ſchuldig gemacht haͤtten, auf ihre ganze Lebenszeit in die neue Pflanzſtadt ſchicken. Die⸗ ſer Vorſchlag fand Beifall, und es wurde verfuͤgt, daß jeder des Todes ſchuldige Verbrecher auf zwei Jahre— jeder andere auf ein Jahr ohne Beſoldung dort dienen, und nach dem Verlaufe dieſer Zeit von aller gerichtlichen Strafe befreit ſeyn ſollte, ohne jedoch nach ESuropa zuruͤck kehren zu koͤnnen. Nebſtdem wurden allen Gerichtshoͤfen aufgetragen, alle aͤhnliche Verbrecher zum Arbeiten in den Berzwerken zu ver⸗ urtheilen. Auch wurde der Admiral bevollmaͤchtigt, jedem, welcher ſich haͤuslich niederlaſſen wollte, das noͤthige Land anzuweiſen, und nichts als die Abgaben von Gold, Silber und andern Metallen an den Koͤ⸗ nig vorzubehalten. Da die Koͤnigin die erſte Reiſe