Teil eines Werkes 
1. Th., 2. Bdchn (1828)
Entstehung
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Landesgeſetze durfte Niemand in ſein Vaterland zu- ruͤck kehren, welcher nicht neun Jahre ſich aufgehal⸗ ten hatte.

Die Kaufleute, welche von Abend gewoͤhnlich ka⸗ men, hatten durch einen Vertrag das Recht, alle 6 Jahre 12 Geſandte mit Tribut an den Kaiſer zu ſchicken. Dieſer beſtand in glaͤnzendem Marmor, Felsdiamant, Azur und andern ſolchen Gegenſtaͤnden. Unter dem erdichteten Namen der Gefandtſchaft reiſten ſie nach Hof, und kamen auf oͤffentliche Koſten zuruͤck. Ihr Tri⸗ buut, welchen ſie mitbrachten, koſtete ihnen ſehr wenig; denn Niemand bezahlte den Marmor theuerer, als der Kaiſer ſelbſt, welcher ſich's zur Schande rechnete, von Fremden etwas umſonſt zu nehmen. Rechnete man mur thie freie Verpflegung durch das ganze Reich, auf jeden Mann taͤglich zu einer Dukate, ſo war der Ge⸗ tyinn ſchon uͤberwiegend. Daher bemuͤhten ſich viele, an der Geſandtſchaft Theil zu nehmen, und kauften dieſe Freiheit vom Hauptmanne der Karawane mit kyſtbaren Geſchenken. Zur beſſeren Erreichung ihres Zweckes erdichteten Viele im Namen ihrer Koͤnige als Vaſallen beſondere Briefe an den Chan als ihren Herrn. Solche Geſandtſchaften verurfachten immer große Koſten, und obgleich die Chineſen nicht ſelten den Betrug erkannten, ſo ſchmeichelten ſie doch immer ihren Kaiſern mit der Einbildung, daß alle Voͤlker ihm unterthaͤnig ſeien, und Tribut braͤchten, waͤhrend ſie nur den Fremden Opfer machten.