— vi—
„freigelaſſen wurde, bis er ſie zu Papier gebracht hatte. „Von dieſen beiden Erklärungsweiſen mag der Leſer „eine wählen.“
Zur Zeit, als das Buch erſchien, hielt es der Ver⸗ faſſer nicht für gerathen, ſeine Meinung ganz auszuſpre⸗ chen. Er wollte erwarten, ob ſie errathen und verſtanden würde. Es iſt geſchehen, und jetzt darf der Autor das Geſtändniß ablegen, daß er unter jener einfachen und leicht verſtändlichen Form politiſche und ſociale Ideen veranſchaulichen wollte. Der letzte Tag eines Verur⸗ theilten iſt alſo— wir erklären es laut— weiter nichts, als eine Vertheidigungsrede, eine direkte oder indirekte, für die Zuläſſigkeit der Abſchaffung der Todesſtrafe.
Das hat er gewollt, und das ſoll die Nachwelt in ſeinem Werke leſen, wann je ſo Unbedeutendes ihr zu⸗ kommen würde. Man ſuche hier weder eine ſpecielle Schutzrede, welche immer nur tranſitoriſch ſein könnte, für irgend einen Angeklagten nach freier Wahl, oder für irgend einen Verbrecher, ſondern ein allgemeines und dauerndes Plaidoyer für Gegenwart und Zukunft. Es handelt ſich hier um die Frage der Menſchenrechte, welche vor der ganzen Staatsgeſellſchaft, dieſem großen Caſſa⸗ tionshofe plaidirt werden; es handelt ſich um dieſes äuſ⸗ ſerſte Ende der Nicht⸗Zuläſſigkeit, um das abhorres- cere a sanguine, was für immer an der Spitze aller


