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geziert, von dem vorn ein glänzend roth gefärbter Roßhaarbuſch nieder hing.
Der Jüngling ritt langſam mit einem freien offenen Weſen auf uns zu und bedeutete uns mittelſt unſeres Dolmetſchers, Beatte, daß das Pferd, welches er führte, ſich in ihr Lager verlaufen habe und daß er nun auf dem Wege ſey, es ſeinem Eigenthümer zurückzubringen. Ich hatte erwartet, unſer knochigter Ritter würde ein Wort des Dankes hören laſſen; zu meinem großen Erſtaunen aber brach der alte Geſell in einen furcht⸗ baren Zorn aus. Er erklärte, die Indianer hätten ſein Pferd in der Nacht weggeführt, in der Abſicht, es am Tage wieder heimzubringen und eine Belohnung für das Einfangen zu fordern— ein, wie er ſagte, bei den Indianern ganz gewöhnlicher Kunſtgriff. Er ſchlug daher vor, den jungen Indianer an einen Baum zu binden und ihm eine Tracht Peitſchenhiebe zu geben; in das größte Staunen ſetzte ihn der Ausbruch des Unwillens, zu dem uns dieſe neue Art, eine Gefällig⸗ keit zu vergelten, veranlaßte. Der Art wird jedoch zu oft auf der Grenze das Recht gehandhabt; das„Grenzrecht,“ wie man es techniſch zu nennen pflegt, wo der Kläger Zeuge, Jury, Richter und Vollſtrecker des Urtheils iſt und der Beklagte auf bloßen Verdacht hin verurtheilt und geſtraft wird; und ich bin überzeugt, daß auf dieſe Weiſe jener Grimm und Groll unter den Indianern veranlaßt wird, der zur Wiedervergeltung reitzt und mit Indianiſchen Kriegen endigt. Wenn ich das offene,


