Teil eines Werkes 
10.-12. Bdchen (1829)
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Zeiten verſchiedene Perſonen als Commiſſarien beſtellt hatte, um die von dem Fiscal erhobenen Zweifel und Einwuͤrfe zu unterſuchen, doch nie eine Entſcheidung erfolgt war.*) Das von der Vicekoͤnigin beabſichtigte unternehmen kam nie zur Ausfuͤhrung.

Kurz nachher ging ſie nach Spanien, um die Anſpruͤche ihres aͤlteſten Sohnes Don Luis, damals ſechs Jahre alt, zu vertreten. Carl V. war abweſend, aber die Kaiſerin empfing ſie ſehr gnaͤdig. Der Titel als Admiral von In⸗ dien wurde ihrem Sohn ſogleich ertheilt und der Kaiſer vermehrte ſeine Einkuͤnfte und verlieh der Familie noch an⸗ dere Gnaden. Doch konnte Carl V. nie dazu bewogen wer⸗ den, dem Don Luis den Titel Vicekoͤnig zu geben, ob⸗ gleich dieſe Wuͤrde ſeinem Vater wenige Jahre vor ſeinem Tode als ein erbliches Recht ertheilt worden war.*) Im Jahre 1538 befand ſich der junge Admiral Don Luis bei Hofe, um dort vor den geeigneten Tribunaͤlen ſeine Anſpruͤche als Vicekoͤnig geltend zu machen; zwei Jahre ſpaͤter wurde der Proceß durch compromiſſariſche Entſcheidung geſchlichtet, wobei ſein Oheim Don Fernando und der Cardinal Loyaſa, Praͤſident des Collegiums von Indien, Schiedsrichter waren. Der Vergleich wurde dahin abgeſchloſſen, daß Don Luis zum Generalcapitain von His⸗ paniola ernannt wurde, jedoch unter ſolchen Beſchraͤn⸗ kungen, daß es wenig mehr als ein bloßer Titel war. Don

8 6*) Herrira decad. IV. lib, II., c. 6. 2*) Charlevoix hist, St. Domingo, 1, VI., p. 443.