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ihr eigen. Ein Bruder ihrer verſtorbenen Mutter, der alte Graf Treutlingen, war ihr Vormund. Er machte keine Einwendungen gegen die Ehe ſeiner Mündel mit dem reichen Freiherrn von Hoheneck, aber in den Ehe⸗ pakten bedung er ausdrücklich aus, daß die Herrſchaft Seltenburg im freien und ungeſtörten Beſitze ſeiner Mündel bleiben, und dereinſt, im Fall ſie Kinder hin⸗ terlaſſen ſollte, das unangefochtene Erbtheil dieſer Kin⸗ der bleiben müſſe. Nur in dem Falle, daß ſie ohne Kinder ſtürbe, ſollte der Sohn des Freiherrn Hoheneck, Rolf, als Erbe von Seltenberg eintreten. Die darüber abgeſchloſſene Urkunde iſt in dem Archive von Hoheneck, und eine Abſchrift davon war bei dem Grafen Treut⸗ lingen niedergelegt. Ich weiß das Alles von einem alten Diener meiner Mutter, der mir von Kindheit an zu⸗ gethan war und mit Treue an mir hing. Leider hat mir dies Wiſſen aber bis jetzt nichts genützt. Nun denn, meine gute Mutter ſtarb vor ſechs Jahren, mein Vater folgte ihr bald darauf nach in's Grab, und faſt zu glei⸗ cher Zeit verſchied auch der alte Graf Treutlingen. Rolf und ich waren Waiſen. Er zählte damals fünfund⸗ zwanzig Jahre, ich erſt zwölf, und ſchlimm genug war das für mich, denn Rolf behandelte mich keineswegs als ſeinen Bruder. Von jeher hatte er feindliche Geſinnun⸗ gen gegen mich gehegt, wahrſcheinlich weil durch mein Daſein ihm das väterliche Erbe verkürzt wurde. Indeß ſo lange meine Mutter und Vater lebten, war er klug genug geweſen, ſeinen Widerwillen gegen mich zu ver⸗ bergen. Er wußte wohl, daß es die Aeltern nicht ge⸗ duldet haben würden, wenn er mich ſchnöde zu behan⸗ deln gewagt hätte. Aber nach dem Tode derſelben warf
er ſeine Maske ab, und zeigte ſich in ſeiner wahren


