200 Zehntes Kapitel.
allem die andere, daß Vorurtheil und Parteinahme einer wohlwollenderen und gerechteren Anſchauung und Beurtheilung Platz gemacht hatten.
Die erneute Unterſuchung hatte, wie wir bereits ange⸗ deutet fanden, zu Ergebniſſen geführt, welche für Detlef durchaus günſtig waren und ſeine Schuld als eine ſehr ge⸗ ringe erſcheinen, ja endlich faſt ganz zuſammenſchwinden ließen. Die Aufreizung war eine ſo zugleich raffinirte und maßloſe geweſen, und ihr folgte, auf Detlef's erſten, freilich ſehr heftigen Ausbruch, von Heldt's Seite ein ſo brutaler Angriff, daß das traurige Ende des Streites als eine faſt nothwendige Folge angeſehen werden mußte. Faſt alle noch vorhandenen Zeugen ſahen in Detlef's Handeln kaum etwas Anderes als einen Act der Nothwehr— wer läßt ſich eine Mißhandlung gefallen, wie Heldt ſie ihm drohte, ja zum Theil ſchon zur Ausführung brachte?— und daß die Wir⸗ kung des Schlages, der den Angreifer traf und darnieder⸗ warf, eine ſo verderbliche war, hatte nicht einer der Anweſen⸗ den, geſchweige denn der außer ſich gerathene Detlef, befürch⸗ ten können.
Selbſt der damalige Richter hatte dies alles anerkannt, ſoweit es ihm ſein Vorurtheil gegen den Sohn des befreun⸗ deten Hauſes erlaubte; freilich die Verbindung Heldt's mit dem Magiſter hatte er nicht begriffen oder ignorirte ſie, und Detlef's Strafe würde daher, abgeſehen von der langwierigen und alles Mögliche heranziehenden Unterſuchung, voraus⸗ ſichtlich noch immer eine ſtrenge geweſen ſein. Jetzt ſchwand


