Magiſter Siemann. 181
nichts mehr. Derſelbe ließ ihn mit moraliſchem und phy⸗ ſiſchem Schauder fallen, und erklärte ihn ſchon um deſſent⸗ willen für zeitlich und ewig verdammenswerth, weil er es gewagt und vermocht hatte, ihn ſo lange und gründlich zu täuſchen!
Mit der„Verdammung“ oder, wenn man lieber will, Verurtheilung des Verbrechers ſah es jedoch mißlich aus. Der Indicien⸗ und Zeugenbeweis, die Ueberzeugung der Rich⸗ ter und des geſammten Publikums genügten zu jener Zeit bekanntlich keineswegs zur Verurtheilung des Angeklagten, der nicht auf„handhafter That“ ergriffen, noch zu einem Bekenntniß zu vermögen war. Beides traf bei Siemann, um dies zu wiederholen, nicht zu.
Am gleichen Morgen, wo der Magiſter in der Stadt erſchien, um für ſeinen Stiefſohn und Caspar Peers„ein gutes Wort“ einzulegen, hatte ſich beim Director Link ein Mann eingefunden, der ſich durch ein Billet des Oberförſters Bensheim legitimirte und ſich als den Menſchen vorſtellte, den die Frau des Waldwärters Mens während des Pfarr⸗ hausbrandes über Feld und gegen den Wald laufen ſah. Link hatte ihn nach einer kurzen Unterhaltung ſogleich an den Unterſuchungsrichter Groſſe gewieſen, und dieſer fand die Ausſage von ſolcher Bedeutung, daß aus den vorläufigen Fragen alsbald ein vollſtändiges und ernſtes Verhör wurde und er ſich veranlaßt ſah, den Pfarrer Siemann„um ſeinen Beſuch“ zu bitten. Dieſer Letztere war, wie wir wiſſen, ſchon wieder abgereist und konnte erſt am folgenden Tage erſchei⸗


