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Der weiße Sklave, oder Denkwürdigkeiten eines Flüchtlings : eine Geschichte aus dem Sklavenleben in Virginien u.s.w. ; (Seitenstück zu Onkel Tom's Hütte) / hrsg. von R. Hildreth. Nach der 17. amerikan. Aufl. aus dem Engl.
Entstehung
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New⸗Orleans mit ſo großem Eifer bemüht, eine unitariſche Gemeinde zuſammen zu bringen, daß er den Spottnamen desDiakonus erhalten, mit dem ihn ſeine weltlicher geſinnten Bekannten allgemein bezeichneten.

Siebenundfunfzigſtes Kapitel.

Auf Colter's Vorſchlag und um wo möglich den Beiſtand des Geſetzes zu erlangen, begab ich mich mit ihm zu einem ausgezeichneten Rechtsge⸗ lehrten, um deſſen Rath zu hören.

In Betreff Caſſy's war kaum noch etwas zu befürchten, da ich den angeblichen Rechtsanſpruch des Mr. Grip Curtis auf ſie gekauft hatte und beſonders da nach den Geſetzen von Louiſiana, welche in dieſer Beziehung humaner und billiger ſind als die irgend eines anderen Sklavenſtaates, ein Herr, der einem Sklaven zehn Jahre lang erlaubt hat, frei zu leben, nach Verlauf dieſer Zeit keinen Eigenthumsanſpruch wieder erheben kann, und es nicht ſchwierig geweſen wäre zu beweiſen, daß Caſſy länger als zehn 5 Jahre von dem verſtorbenen Mr. Curtis als frei betrachtet worden war. 1 Der Befreiung Eliſa's und beſonders Montgomery's ſchienen jedoch eine N Menge geſetzlicher Schwierigkeiten entgegenzuſtehen.

Nach einem Artikel des Code. Neir-nd ane

Nich mich d ſẽ Vlöße aruns der Freiheik kann beĩ Sklaven unker dreißig Jähren

4

272s

g eine Emancipation begründen. Nach einer andern Vorſchrift des nämlichen

Geſetzbuches ſolgen Kinder einer im Zuſtande der Sklaverei beſindlichen d Mutter dem Stande ihrer Mutter und ſind demnach Sklaven, oder, wie 1 1 ſich das Civilgeſetzbuch von Louiſtana ausdrückt:die Kinder von Sklaven 4

Dnnd die Jungen von Thieren gehören dem Eigenthümer der Mutter durch d Ddas Acceſſionsrecht.

4 In dielec Fale befanden ſich unbeſtreitbar TeMel Mentqomerk als 1

ontgomery war urſprünglich llcch Kauf als Sklave in den Beſitz 7 g 5 u

2 8 = S 88 38

H,

Jähren rretcht Närken⸗ Dien nicht me Mr. Cürkts u 8 ihten Dunfeen Fultiges Freiläſſüngsdokument häbe ausſtln Lunen. 4 S 7 aʒũ Vẽsen und gingen in

T( Ermansẽus ntariſcher Verfügungen an ſeinen Bruder, Mr. Agrippa 4 Curtis über, welcher ſeit dem Tode beider Eltern ſein einziger Erbe war. 8 Allerdings gab es einen Paragraphen, kraft deſſen auch Sklaven unter

dreißig Jahren in Freiheit geſetzt werden konnten, wenn nämlich der B Eigenthümer dem Richter des Kirchſpiels und der Polizei⸗Jury die Gründe 8 ſeines Wunſches, den Sklaven frei zu laſſen, vorlegte und die Beiſtimmung 8 des Richters und dreier Viertheile der Geſchworenen erlangte. Da dies 8 aber nur bei im Staate geborenen Sklaven geſchehen konnte, ſo fand die Begünſtigung auf Montgomery keine Anwendung, wenn auch Mr. Curtis ſie für Eliſa erlangt hätte..

Die hauptſächlich aus dem Römiſchen Rechte hergeleiteten Geſetze von Louiſiana zeichnen ſich von dem in den übrigen Staaten herrſchenden engliſchen gemeinen Recht aus; wenn nämlich ein Vater durch Thaten