Teil eines Werkes 
7. Bändchen (1846) Sämmtliche Werke
Entstehung
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4 Das juridiſche Stiergefecht nahm jetzt förmlich ſeinen Anfang. Es wurde, wie es bei ſolchen Fällen herkömm⸗ lich iſt, ſo viel darüber geſchrieben, daß auf jeden Bogen der Memoiren des Satan ein Ries Akten kam, und nachdem die Sache ein Vierteljahr anhängig war, wurde ſogar auf Unrechtskoſten eine eigene Aktenkam⸗ mer für dieſen Prozeß eingeräumt; über der Thüre ſtand mit großen Buchſtaben:Aeta in Sachen des perſiſchen G. H. R. Teufel gegen Dr. H-f, betreffend die Memoiren des Satan.

Ein ſehr guͤnſtiger Umſtand für mich war der, daß ich auf dem Titel nichtMemoiren des Teufels, ſon⸗ derndes Satan geſagt hatte. Die Juriſten waren mit ſich ganz einig, daß der Name Teufel in Deutſch⸗ land ſein Familienname ſei, ich habe alſo wenigſtens dieſen nicht zur Fälſchung gebraucht; Satan hingegen ſei nur ein angenommener, willkürlicher, denn Niemand im Staate ſei berechtigt, zwei Namen zu führen. Ich fing an, aus dieſem Umſtand günſtigere Hoffnungen zu ſchöpfen, aber nur zu bald ſollte ich die bittere Erfah⸗ rung machen, was es heiße, den Gerichten anheimzu⸗ fallen. Das Referat in Sachen des et cœlera war nämlich dem berühmten Juſtizrath Wackerbart in die Hände gefallen, einem Mann, der ſchon bei Dämpfung einiger großen Revolutionen ungemeine Talente be⸗ wieſen hatte, und neuerdings ſogar dazu verwendet wurde, bedeutende Unruhen in einem Gymnaſium zu ſchlichten. Stand nicht zu erwarten, daß ein ſolcher berühmter Juriſt meine Sache nur als eine Cause oblehre anſehen und ſie alſo handhaben werde, daß ſie,