Teil eines Werkes 
7. Bändchen (1846) Sämmtliche Werke
Entstehung
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ſchlechten Büchlein einen ſchnellen und einträglichen Abgang zu verſchaffen; kurz, er verlange nicht nur, daß ich zur Strafe gezogen, ſondern auch, daß ich ange⸗ halten werde, ihm Schadenerſatz zu geben,dieweil

ihm ein Vortheil durch dieſen Kniff entzogen worden.

Ich verſtehe ſo wenig von juridiſchen Streitigkeiten, daß mir früher ſchon der Name Klage oder Prozeß Herzklopfen verurſachte; man kann ſich alſo wohl den⸗ ken, wie mir bei dieſen ſchrecklichen Worten zu Muthe ward. Ich ging niedergedonnert heim und ſchloß mich in mein Kämmerlein, um über dieſen Vorfall nachzu⸗ denken. Es war mir kein Zweifel, daß es hier drei Fälle geben könne: entweder hatte mir der Teufel ſelbſt das Manuſeript gegeben, um mich nachher als Kläger recht zu ängſtigen und auf meine Koſten zu lachen; oder ir⸗ gend ein böſer Menſch hatte mir die Komödie in Mainz vorgeſpielt, um das Manuſcript in meine Hände zu bringen, und der Teufel ſelbſt trat jetzt als erbitterter Kläger auf; oder drittens, das Manuſcript kam wirk⸗ lich vom Teufel, und ein müßiger Kopf wollte jetzt den Satan ſpielen und mich in ſeinem Namen verklagen.

Ich ging zu einem berühmten Rechtsgelehrten und trug ihm den Fall vor. Er meinte, es ſei allerdings ein fataler Handel, beſonders weil ich keine Beweiſe bei⸗ bringen könne, daß das Manuſcript von dem echten Teufel abſtamme, doch er wolle das Seinige thun und

aus der bedeutenden Anzahl Bücher, die ſeit Juſtinians Corpus juris bis auf das neue birmaniſche Strafgeſetz⸗

buch über ſolche Fälle geſchrieben worden ſeien, Einiges nachleſen..