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Viertes Kapitel.
zweiten Stock und lebte ſehr ruhig und eingezogen. Ihre Diener⸗
2 ſchaft wohnte theils unten, theils im vierten Stock, und da dies
meiſtens alte und lang gediente ruhige Leute waren, ſo machten ſie
in dem ſtillen Hauſe ebenſo wenig Spektakel wie ihre Gebieterin.
Der alte Staatsrath Stillfried war ſchon vor langen Jahren geſtorben. Er hatte einen einzigen Sohn hinterlaſſen, und die Wittwe, eine ſehr ſchöne, ſtattliche Frau, ſchien große Luſt zu ha⸗ ben, ſich wieder zu verheirathen. Die ganze Stadt bezeichnete auch ſchon ihren zweiten Mann, und das war ein damals junger Ad⸗ vokat, der ſchon zu Lebzeiten des ſeligen Staatsrathes in deſſen Hauſe wohlgelitten war. Aber es kam zu keiner zweiten Heirath. Das Warum, ſo ſehr es die Köpfe aller Neugierigen beſchäftigte, wurde nicht bekannt, und das war mancher alten Klatſchſchweſter um ſo unangenehmer und unerklärlicher, weil, trotzdem, daß die
Staatsräthin ihren Hausfreund nicht heirathete, dieſer doch nach wie vor ins Haus kam, und weil ſelbſt nach langen Jahren⸗
das freundſchaftliche Verhältniß zwiſchen den Beiden durchaus nicht
abzunehmen ſchien. Der Doktor Werner, welcher unterdeſſen zum
Juſtizrath ernannt worden war, verwaltete das Vermögen der Staats⸗ räthin, wie er ſchon zu Lebzeiten ihres Gemahls gethan, nach wie vor, ſpeiste wöchentlich verſchiedene Mal in dem Hauſe, fuhr mit der alten Dame ſpazieren, kurz, er galt ſowohl bei der Dienerſchaft als auch bei den Leuten der Stadt, die ſich darum bekümmerten, für das Faktotum der Staatsräthin und für den Allgewaltigen die⸗ ſes reichen Hauſes.
Weun wir vorhin von der Verwaltung des Vermögens ſprachen, ſo verſtehen wir natürlicher Weiſe nur das eigene Vermögen der Staatsräthin, welches ſie mit in die Ehe gebracht, das aber an ſich ſehr anſehnlich war. Das Erbe des Vaters war einem einzigen, nun majorenn gewordenen Sohne ausbezahlt worden und belief ſich auf eine Rente von vielleicht zehntauſend Gulden jährlich. Obgleich der Juſtizrath Werner, wie ſchon geſagt, in dem


