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Sie verlangte, daß er die uͤbrigen Gedichte auf die Verſtorbene den folgenden Tag mitbrin⸗ gen moͤchte, und wie er dieſe ihr vorgeleſen hat⸗ te, konnte die Wittwe den Wunſch, ihrem Ver⸗ ſtorbenen ein aͤhnliches Andenken zu weihen, nicht unterdruͤcken. Ein Paar Tage ſpaͤter ka⸗ men auch wirklich einige Verſe auf den ſeligen Iuſtizdirektor unter des Steuerraths Anleitung zu Stande.
Die Verlaͤumdung.
Das reine Verhaͤltniß zwiſchen dieſem Witt⸗ wer und dieſer Wittwe ſpringt zwar den guten Leſerinnen in die Augen, aber nicht ſo der boͤſen Welt. Obſchon beide die Vorſicht brauchten, immer einzeln zu kommen, auch allezeit aus ver⸗ ſchiedenen Kirchhofthuͤren zu gehen, ſo ließ das Geruͤcht dieſe Zuſammenkuͤnfte dennoch nicht oh⸗ ne die beleidigendſten Gloſſen. Sogar die Ohn⸗ macht lief von Haus zu Hauſe. Und zwar als eine von jenen wohlberechneten Ohnmachten, die bei wichtigen Krankheiten der heiligen Ehe und in andern bedenklichen Faͤllen als Hausmittel⸗ chen zuweilen mit Gluͤck angewendet werden.


