Teil eines Werkes 
3. Bd. (1874)
Entstehung
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gen hatten, herrſchte in dem Gerichtsſaale eine peinliche Stille; alle Zurückgebliebenen blickten düſter vor ſich hin.

Es war ein ungemein feierlicher Moment, als die Geſchworenen zurückkehrten und ihr Obmann ſich erhob, um den Wahrſpruch zu verkünden.

Derſelbe lautete dahin, daß Graf Horneck des Miß⸗ brauches der ihm von ſeiner Mutter anerkannten Vollmacht, beziehentlich einer gefälſchten oder unberechtigten Namens⸗ unterſchrift, ſchuldig befunden worden, daß die Geſchwore⸗ nen ſich aber nach einſtimmiger Meinung bei dieſem noth⸗ wendigen Spruche perpflichtet fühlten, ihn auf das Wärmſte dem mildeſten Urtheile des Gerichtshofes zu empfehlen.

Die beiden Geſchwiſter, die mit den geſetzlichen Ein⸗ richtungen nicht genügend vertraut waren, ſchienen aus dieſem Spruche eine lebhafte Hoffnung zu ſchöpfen; ſie begriffen noch nicht recht, daß auf das WortSchuldig eine Strafe erfolgen müſſe.

Die Mitglieder des Gerichtshofes beriethen ſich nur kurze Zeit, dann erklärte der Präſident, Graf Horneck ſei zu einjähriger Kerkerhaft verurtheilt.

Das war ein Donnerſchlag für Victor und für Julie; leichenblaß lehnte er ſich zurück und ſchloß die Augen;