Teil eines Werkes 
2 (1852)
Entstehung
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fen wir nicht unbeachtet laſſen, daß er nämlich durch die Einverleibung des Rheinlandes mit der fränkiſchen Re— publik keineswegs das fremde Volk durch vaterländiſches Gebiet erweitern, ſondern ausgeſprochen nur unſerm Deutſchland die neue bedrohte Freiheit zu ſichern ſuchte. Ausdrücklich erklärte er, daß er dem Willen des Volkes, nicht dem Intereſſe der franzöſiſchen Republik diene. Und wenn er ſich hier irrte, war es eben in der Voraus⸗ ſetzung jenes Willens.

Die mainzer Convents⸗Abgeordneten trafen am Abende des 29. März in Paris ein. Schon folgenden Tags erſchienen ſie im National⸗Convent. Forſter las die Adreſſe mit dem Ausdrucke jener Empfindung ab, die ihm das beklagenswerthe Schriftſtück dictirt hatte, und ward von wiederholtem Beifallklatſchen unterbrochen.

Es verſteht ſich bei Franzoſen wohl von ſelbſt, daß der Antrag ſehr willkommen war. Die Einverleibung des von Cüſtine beſetzten Rheinlandes mit Frankreich wurde durch Acclamation decretirt. Deſto mehr verzö⸗ gerte ſich die Ausfertigung der Beſchlüſſe. Doch wurden den durch die nöthigen Formalitäten aufgehaltnen Abge⸗ ordneten Tagegelder, und zwar ſpäterhin 18 Livres be⸗ willigt, freilich in Aſſignaten vom herabgewürdigten Werth zu 100 für den Louisd'or in Gold, mithin ein Bettel, für die äußerſte Nothdurft zureichend.

Den erſten Beſuch erhielt das mainzer Kleeblatt von den Fiſchweibern mit Küſſen zum Glückwunſch, wofür dieſe bekannten Damen ſich ein Aſſignat von 25 Franken gefallen ließen.