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und dem Präſidenten Hofmann wurden gewechſelt, und feierliche Umarmungen unter dem Donner der Kanonen und rauſchenden Muſikchören beſiegelten die geſchworne Bruderliebe und Treue.
In der nächſten Sitzung wurde die künftige Ver⸗ faſſung des freien Rheinlandes berathen. Zu einem ſelb⸗ ſtändigen Freiſtaate erſchien dasſelbe, der Macht des ihm feindlichen Deutſchlands gegenüber, zu ſchwach; ein bloßes Bündniß mit Frankreich wurde aber theils nicht zurei⸗ chend zu eigner Selbſtändigkeit, theils wegen des zu be⸗ zahlenden Schutzes zu theuer für das Land gefunden, nachdem alle herrſchaftlichen, adligen und klöſterlichen Güter von der franzöſiſchen Republik zur Deckung der Kriegskoſten in Anſpruch genommen waren. So blieb denn nur die Einverleibung der Provinz mit der frän⸗ kiſchen Republik übrig.— Die auch in der folgenden Sitzung fortgeſetzte Verhandlung über dieſe Lebensfrage führte zu dem zweiten wichtigen Dekrete, daß der Con⸗ vent die Nothwendigkeit und den Nutzen der Vereini⸗ gung mit Frankreich erkenne und beſchließe, und daß er aus ſeiner Mitte Abgeordnete an den fränkiſchen Convent ſenden werde, die dieſe Vereinigung zu Stande bringen ſollten.
Die Wahl dieſer Abgeordneten geſchah dann in der Sitzung am 22. März, und fiel auf Forſter, auf den Kaufmann Potocki und auf Lur, der eben nach einigen Studien eine Pachtung in Koſtheim betrieb. Forſter entwarf das Schreiben an den National⸗Convent der Frankenrepublik.
Dies beklagenswerthe Aktenſtück, das die ſchwerſte


