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Das unglückliche Polen machte zwiſchen dieſen beiden Le⸗ benspolen Forſter's, zwiſchen Haus und Welt, keineswegs den Indifferenzpunkt, ſondern vielmehr den unwillkürlichen Vermittler zu Gunſten der ruſſiſchen Bewerbung. Denn nur die unbefriedigende und doch ſo gefeſſelte Lage der Familie in Wilna konnte Forſtern zu ſeinem ſo bedenk⸗ lichen Entſchluß beſtimmen. Die Bedingungen waren folgende:
1. Rußland bewirkt die Entlaſſung Forſter's aus dem polniſchen Dienſt, und übernimmt die Berichtigung der Vorſchußſchuld des Profeſſors an die Erzie⸗ hungs⸗Commiſſion.
Die Fußſchellen des fortverlangenden Mannes wurden
alſo gelöſſt.
2. Während der Seereiſe empfängt Forſter, neben freiem Unterhalt für ſich und einen Bedienten, 3000 Rubel Jahresgehalt, wovon 1000 an ſeine Frau bezahlt werden.
An Reiſekoſten und Überfahrt des Gepäcks bis nach England, von wo die Expedition ausläuft, werden 4000 Rubel bewilligt.
4. Nach beendigter Erpedition bleibt Forſtern ein Jahrgehalt von 1500 Rubeln, verzehrbar, wo es ihm beliebe, auf die Dauer ſeines Lebens.
Im Falle ſeines Todes erhält ſeine Frau als Wit⸗ wengehalt die Hälfte deſſen, was Forſter eben zu beziehen gehabt, mithin während der Reiſe die Hälfte von 3000 Rubeln, und nach beendigter Expedition von 1500 Rubeln; der gleiche Betrag


