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ligionsverſicherungsacte bereits am 1. October 1754 zu Stande kam.
Aber der Hofhalt des Erbprinzen erlitt durch die Beſtimmungen dieſer Acte eine große Veränderung. Seine Gemahlin trennte ſich mit ihren drei Söhnen von ihm, und erhielt ihren ſtandesmäßigen Unterhalt auf die vom Landgrafen in beſtimmter Weiſe abgetretene Grafſchaft Hanau angewieſen.
Die Erbprinzeſſin, drei Jahre jünger als Friederich, und unter Obhut und Leitung ihrer königlichen Mutter Karoline, einer Tochter des Landgrafen von Branden burg, mit großer Sorgfalt erzogen, war 17 jährig mit anſehnlichem Gefolge aus England herüber gekommen, und im Sommer 1740 dem 20 jährigen Erbprinzen angetraut worden. Sie hatte ihm drei Söhne gebo⸗ ren, und ſich mit ihrem ernſten, unterrichteten Geiſte der Erziehung derſelben gewidmet, als die Trennung des verſchiedengläubigen jungen Paares erfolgte. Im December deſſelben Jahres 1754 wurden die Prinzen, der jüngſte erſt 7 jährig, nach Göttingen gebracht, und begaben ſich zwei Jahre ſpäter, hauptſächlich auch den kriegeriſchen Bewegungen des ſiebenjährigen Krieges auszuweichen, an den däniſchen Hof nach Kopen⸗ hagen.
Dieſelben Wechſelfälle des Krieges nöthigten auch
den Kaſſeler Hof wiederholt zur Flucht und zu Wech—
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