Teil eines Werkes 
1. Theil (1860)
Entstehung
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diſche Recht zur Geltung, der das Bedürfniß fühlte, die dortigen verwickelten Rechtsverhältniſſe zu regeln, indem unter dem Einfluß derſelben allerlei Gewaltthat, Mißbrauch und Unfug ſich auf der Inſel eingeſchli⸗ chen hatte.

Im Jahre 1536 wurde die Reformation auf der Inſel eingeführt und die katholiſchen Geiſtlichen, die ſich der neuen Ordnung der Dinge nicht fügen wollten, ihrer Aemter entſetzt oder anderweitig verſorgt.

Auf die vielen blutigen Scharmützel, die Rügen's Bewohner von Zeit zu Zeit mit ihren händelſüchtigen feſtländiſchen Nachbarn zu beſtehen hatten, folgte 1628 die Geißel des dreißigjährigen Krieges. In dieſem Jahre beſetzte der kaiſerliche Oberſt Götze die Inſel und ſtörte von dort aus unabläſſig Handel und Schiffsverkehr mit Stralſund, das Wallenſtein verge⸗ bens zu erobern geſucht hatte. Um dieſem Uebelſtande ein Ende zu machen, wandte ſich die Stadt endlich mit der Bitte um Beiſtand an den mit ihr verbünde⸗ ten König von Schweden, der nun durch ſeine Trup⸗ pen die Inſel Hiddens⸗öe und die alte Fähre einneh⸗

men und beſetzen ließ. Das war der Anfang einer traurigen Zeit für die ſtillen Inſelbewohner. Der Oberſt

Götze machte einen Angriff auf die ſchwediſchen Be⸗ ſatzungstruppen, und da dieſer fehlſchlug, gab er die