Teil eines Werkes 
1. Theil (1856)
Entstehung
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die beſonderen Rechte ſeiner ſämmtlichen Unterthanen zu ſichern verſprach, eine Verfaſſung, die nichts in der Verbindung ändern ſollte, welche kraft ſo vieler könig⸗ lichen Ausſprüche unantaſtbar ſeit ewigen Zeiten zwi⸗ ſchen Schleswig und Holſtein beſteht.

Dieſer königlichen Verheißung aber, ſo ſchön und vielverſprechend ſie klang, waren bereits viele ſchwer zu verkennende Anzeichen gefolgt, welche die Bewoh⸗ ner der Herzogthümer fürchten ließen, daß in dieſem ſchönen Klange ſich ein Mißton verberge, der die kaum geborene Hoffnung eben nicht lebhaft ermunterte. Eine freiſinnige, der gegenwärtigen Zeit und dem Geiſte und der Bildung ihrer Bewohner angemeſſene Ver⸗ faſſung verſprach man ihnen freilich; was man ihnen aber nicht verſprach, und was man dennoch am hei⸗ ßeſten erſehnte, das war die unangetaſtet fortbeſtehende Selbſtſtändigkeit und Unzertrennbarkeit der Herzog⸗ thümer. Und darum eben harrte man aller Orten jeder Botſchaft aus Kopenhagen, um zu vernehmen, was man von dorther zu erwarten, was man zu fürchten habe, denn noch immer konnte man ſich von der ſo natürlichen Hoffnung nicht losreißen, der Kö⸗ nig werde in ſeiner jugendlichen Kraft dem auftauchen⸗ den Fanatismus des Dänenthums zu imponiren wiſ⸗ ſen, er werde ſich erinnern, daß er ſelbſt aus deutſchem 1*