Teil eines Werkes 
5.-7. Bändchen (1851)
Entstehung
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Charles Neville mit einem unbeſchreiblichen Ausdruck an⸗ ſchaute, welcher ihn in der folgenden Nacht dermaßen quälte, daß er im Begriff war ihr Zimmer aufzuſuchen, ſie aus dem Schlafe zu wecken und aufzuſordern, ſie ſolle ihm ihre gehermen Gedanken geſtehen und ihn wo möglich voon der Laſt unerträglicher Zweifelsqual erlöſen. Aber ſein Stolz verbot das; er konnte nicht wohl die Schweſter, an deren Güte und Anhänglichkeit er nie gezweifelt, von de⸗ ren Geſinnungsadel und Uneigennützigkeit er viele Beweiſe geſehen hatte, im Verdacht ſelbſtſüchtiger Gedanken halten; aber jedenfalls konnte er es nicht ertragen, ſich ſelbſt durch Eingeſtehung ſeiner unheimlichen Vermuthungen zu demü⸗ thigen, und wenn ſie je geneigt ſchien, auf die Sache ein⸗ zugehen, ſo verſchloß er ſich in ſchweigſamer Zurückhaltung. Endlich kam der Tag, an welchem Mr. Neville's Teſta⸗ ment in Gegenwart der Verwandten und der hierzu be⸗ zeichneten Advocaten eröffnet werden ſollte. Edmund war vollkommen ruhig er hatte wenigſtens dem äußern An⸗ ſchein nach ſeine Angſt bemeiſtert, und die Hände über ſeine Bruſt gekreuzt, die Augen auf den Boden geheftet, hörte er das Dukument, das über ſein Schickſal entſchei⸗ den ſollte, an, ohne eine Muskel zu verziehen oder durch etwas Anderes als eine ehrerbietige Aufmerkſamkeit ſein Intereſſe zu verrathen. Sein Stolz und das Bewußtſein der Wichtigkeit augenſcheinlicher Selbſtbeherrſchung in die⸗ fem Augenblick verlieh ihm die nöthige Kraft; aber ſein Herz klopfte hundertmal in der Minute; und als die ein⸗ leitenden Sätze verleſen waren, und durch die vorange⸗ ſchickten juridiſchen Kunſtausdrücke hindurch der wahre Inhalt des Teſtaments offenbar wurde, da überkam ihn ein Gefühl der Schwäche, welches durch eine Anſtrengung bekämpft wurde, die beinahe ſeinen Athem ins Stocken zu bringen ſchien. Alles was ſeine Familie ſeit Jahren beſeſſen, die Güter Clantoy und Eskerveen in Irland mit ihren jährlichen Einkünften von 10 und 20,000, Darvell⸗ Court und was dazu gehörte in der Grafſchaft N. in